Wichtige Informationen zur bevorstehenden Mehrwertsteuererhöhung
Im Zuge der bevorstehenden Änderungen im schweizerischen Mehrwertsteuersystem möchten wir Sie über die wichtigen Neuerungen informieren, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten werden. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird ab diesem Datum auf 8,1 % erhöht, was bedeutende Auswirkungen auf verschiedene Leistungen und Angebote, einschliesslich Fitnessabonnements und Mitgliedschaften, haben wird.
Wichtige Punkte zur neuen Regelung
- Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend: Der anzuwendende Steuersatz hängt nicht vom Datum der Rechnungsstellung oder der Zahlung ab, sondern vom Zeitpunkt der Leistungserbringung (gemäss Art. 115 Abs. 1 MWSTG).
- Periodische Leistungen: Für Leistungen wie Fitnessabonnements, die periodisch erbracht werden, ist der Zeitraum der Leistungserbringung massgeblich. Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2023 erbracht werden, unterliegen dem alten Steuersatz, während ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen dem neuen Steuersatz unterliegen.
- Rechnungsstellung bei unterschiedlichen Steuersätzen: Bei Leistungen, die in einen Zeitraum mit unterschiedlichen Steuersätzen fallen (z.B. Jahresabonnements, die über den Jahreswechsel hinausgehen), muss auf der Rechnung der Betrag und das Datum für jeden Steuersatz separat ausgewiesen werden. Andernfalls wird der gesamte Betrag mit dem neuen Steuersatz verrechnet.
- Besondere Bestimmungen und Mehrheit von Leistungen: Für komplexe Fälle, wie die Mehrheit von Leistungen, gelten spezielle Bestimmungen, die in der MWST-Info Steuerobjekt nachgelesen werden können.
- Vorauszahlungen und Vorauszahlungsrechnungen: Für Vorauszahlungen und Vorauszahlungsrechnungen, bei denen der Leistungszeitpunkt nach dem 31. Dezember 2023 liegt, gilt der neue Steuersatz.
Beispiel zur Verdeutlichung
Ein Fitnessabonnement, das vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 läuft, muss zu einem Viertel (1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023) mit dem alten Steuersatz von 7,7 % und zu drei Vierteln (1. Januar 2024 bis 30. September 2024) mit dem neuen Steuersatz von 8,1 % abgerechnet werden.
Diese Änderungen sind das Resultat neuer gesetzlicher Bestimmungen und wir bei swiss active bemühen uns, Sie durch diesen Übergang zu begleiten und jegliche Unklarheiten zu beseitigen. Weitere Informationen finden Sie im Factsheet, welches im Login zur Verfügung steht.