Stellungnahme zum Qualitop Relaunch 2021

Die IG Fitness Schweiz hat am 11. November 2020 über die Neuausrichtung vom Qualitop-Label informiert. Aufgrund der Information zum Qualitop Relaunch 2021 sind in den vergangenen Wochen vermehrt mit verschiedensten Behauptungen im Zusammenhang zu der Neuausrichtung von Qualitop konfrontiert worden. Aus diesem Grund nehmen wir zu nachfolgenden Behauptungen Stellung.

IG Fitness versuche „getarnt unter dem Namen Qualitop“ Unruhe in die Trainings- und Kurswelt zu bringen.

Von einer Tarnung kann keine Rede sein. Dass die IG Fitness Schweiz die Trägerschaft des Labels „Qualitop“ ist, wurde immer transparent gemacht. So steht zum Beispiel auf jedem Papier „Qualitop, by IG Fitness“ und in unserem schriftlichen Angebot an die Kunden wird hervorgehoben, dass Eigentümerin der Qualitätsmarke „Qualitop“ die IG Fitness Schweiz ist. Auch auf der Homepage von Qualitop wird transparent dargelegt, wer hinter Qualitop steht (vgl. FAQ, Frage „Wer steht hinter Qualitop?“). Und überhaupt: Was für ein Interesse sollte IG Fitness Schweiz daran haben, als angeblicher Unruhestifter aufzutreten.

Wenn Sie bei der QualiCert AG bleiben, wird es keine Änderung für Sie geben.

Diese Aussage ist falsch. Die QualiCert AG verschweigt, dass sie ab 01. Januar 2021 gar nicht mehr berechtigt ist, das Label „Qualitop“ zu vergeben. Der entsprechende Zertifizierungsvertrag (Vertrag zwischen der IG Fitness und der QualiCert AG) wurde bereits im Juni 2020 gekündigt. Fazit: Die QualiCert AG kann Sie ab 01. Januar 2021 nicht mehr unter dem Label „Qualitop“ zertifizieren.

Wenn Sie das Verfahren von Qualitop (IG Fitness) wählen, würden Sie ein aufwändiges Aufnahmeverfahren durchlaufen müssen.

Diese Aussage ist falsch. Sie müssen einzig unser Angebotsformular unterzeichnen, worin Sie die Konditionen akzeptieren (was im Geschäftsverkehr ja eine Selbstverständlichkeit ist).

Die QualiCert AG rät, man solle gegenüber Qualitop von einem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, da Qualitop nicht vertragsfähig sei.

Diese Aussage ist doppelt falsch. Erstens gibt es kein generelles Rücktrittsrecht. Und zweitens ist Qualitop insofern vertragsfähig, als die Organisation Qualitop in ihrem Tätigkeitsfeld für die IG Fitness Verträge eingehen kann. Wenn Sie Wert darauflegen, dass Ihnen die IG Fitness Schweiz diese rechtliche Tatsache noch speziell bestätigt, können wir Ihnen gerne eine zusätzliche Bestätigung zukommen lassen. Die QualiCert AG versucht, Sie zum Vertragsbruch zu verleiten, was unlauter und möglicherweise auch strafbar ist.

Die QualiCert AG behauptet, es würden alle Gelder, die Sie im Zusammenhang mit der Zertifizierung bezahlen, zur IG Fitness oder sogar in die Kassen der Kettenbetreiber fliessen.

Die Gelder fliessen zum überwiegenden Teil an die Zertifizierer, die ja die Hauptarbeit leisten. Nur ein kleiner Teil ist für die Organisation Qualitop bestimmt, damit diese ihre allgemeinen Kosten decken kann. Die IG Fitness ist zudem als Verein organisiert und als solcher nicht gewinnorientiert. Unser Ziel ist, den Fitnessanbietern zu attraktiven Konditionen eine Zertifizierung zu ermöglichen.

Die QualiCert AG kritisiert, die IG Fitness (als Eigentümerin der Norm Qualitop) würde die Kriterien der Norm selber festlegen und die Norm anschliessend auch gleich noch selbst prüfen.

Es trifft nicht zu, dass IG Fitness die Kriterien der Norm selber festlegt. Die Normenerarbeitung erfolgt durch Normungskommissionen unter Einbezug von Branchenvertretern, sowohl Mitgliedsunternehmen der IG Fitness als auch Nicht-Mitgliedern (vgl. FAQ, Frage „Welche Normen gibt es? Gibt es eine offizielle Schweizer Norm (SN)?)
Auch trifft es nicht zu, dass IG Fitness die Norm selber prüfen würde. In der Vergangenheit hat diese Aufgabe die QualiCert AG übernommen und zukünftig werden mehrere unabhängige Zertifizierer dies übernehmen. Offenbar stört sich die QualiCert AG an dieser Aufgabenteilung erst jetzt, da sie nicht mehr zu den Zertifizierern gehört und ihre Monopolstellung verloren hat.

Die QualiCert AG behauptet, sie sei der Rechtsnachfolger von Qualitop und existiere auch heute noch als AG.

Diese Behauptung betrifft nur die reine Firmenbezeichnung und hat nichts mit der Norm Qualitop – um die es vorliegend geht – zu tun. Die heutige QualiCert AG wurde nämlich vor Jahrzehnten (1997) ursprünglich als Verein mit dem Namen Qualitop gegründet. Seit 2009 ist die QualiCert AG aber in keiner Weise mehr an der Norm Qualitop berechtigt. Wir können deshalb nicht erkennen, was die QualiCert AG mit ihrer formell zwar nicht falschen (aber eben irrelevanten) Behauptung überhaupt aussagen will. Es werden wohl bewusst einfach zwei verschiedene Dinge miteinander vermischt.