Das COVID-Zertifikat wird für alle Fitnessbetreiber in der Schweiz Realität!
«Der Bundesrat weitet auch in der Fitnessbranche die Covid-Zertifikatspflicht ab dem 13. September 2021 aus.»
Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch, 08. September 2021 im Rahmen der COVID-19 Pandemie bekanntgegeben, dass in der Fitnessbranche das Covid-Zertifikat ab dem 13. September 2021 eingeführt wird. Gemäss den Erläuterungen des BAG zur Verordnung vom 08. September 2021 (Art. 20) gelten folgende Bestimmungen:
- Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen mehr.
- Einrichtungen, in denen den Besucherinnen und Besuchern nicht ausschliesslich der Aussenbereiche offensteht, müssen für Personen ab 16 Jahren den Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränken.
- Die Überprüfung der Gültigkeit der Zertifikate obliegt den Betreiberinnen und Betreibern. Die Ausgestaltung und die konsequente Durchführung (inkl. Schulung und Anweisung des Personals) in der Verantwortung der Betreiberinnen und Betreiber.
- Kann ein Mitarbeiter/in kein Covid-Zertifikat vorweisen, so gilt für diese Person, sofern Sie Kontakt zu Gästen im Fitnesscenter hat, eine Maskenpflicht.
Wir von swiss active – IG Fitness Schweiz stellen für alle Fitnessbetreiber der Schweiz das neuste offizielle Schutzkonzept mit den Erläuterungen und Bestimmungen zur Covid-Zertifikatspflicht gerne zur Verfügung.
Alle weiteren Informationen zum COVID-19 Update vom 08. September 2021 und das Schutzkonzept finden Sie mit einem Klick auf den nachfolgenden Button.