Die Wirtschaft sagt JA zum Covid-19-Gesetz
Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweiz über das Covid-19-Gesetz ab, weil dagegen ein Referendum ergriffen wurde. Bei einem Nein treten per 25. September 2021 sämtliche Massnahmen, die im Gesetz geregelt sind, ausser Kraft– insbesondere die Wirtschaftshilfen. Das Wirtschaftskomitee «JA zum Covid-19-Gesetz» empfiehlt das Covid-19- Gesetz zur Annahme.
Das Covid-19-Gesetz ermöglicht finanzielle Hilfen für Unternehmen und Arbeitnehmende. Die Härtefallregelung, die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung und des Erwerbsersatzes wie auch Hilfsprogramme für Medien, Sport und Kultur sind im Covid-Gesetz geregelt.
Der Bund stellt Unternehmen, Vereinen und Menschen rund 35 Milliarden Franken im Rahmen des Covid-19- Gesetzes zur Verfügung. Wird das Covid-19-Gesetz abgelehnt, laufen die meisten Hilfsmassnahmen aus. «Die Covid-19-Pandemie würde sich ungebremst auf die Schweizer Wirtschaft durchschlagen und nachhaltigen Schaden anrichten.», meint Daniela Schneeberger, Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbandes.
«Die Referendumsführer lassen sich auf ein gefährliches Experiment mit unsicherem Ausgang ein.», so Andreas Züllig, Präsident HotellerieSuisse. Nachdem der Bundesrat zu Beginn der Krise per Notrecht agierte, schränkt nun das Covid-19-Gesetz die Befugnisse des Bundesrates ein. Es verankert etwa das Mitspracherecht der Sozialpartner und Kantone. «Mit dem Covid-19-Gesetz kehrte die Regierung zurück zum ordentlichen Gesetzgebungsprozess. Das Parlament investierte unzählige Arbeitsstunden in deren Weiterentwicklung. Die aktuelle Fassung war in der Schlussabstimmung politisch breit abgestützt.», erinnert sich Nationalrat Nicolo Paganini.
Mit einem Nein zum Covid-19-Gesetz würde das Parlament die Möglichkeit verlieren, rasch und flexibel auf Entwicklungen antworten zu können.
Aus den genannten Gründen haben sich unterschiedliche Organisationen dem Komitee, «JA zum Covid-19-Gesetz» zusammengetan – unter anderem auch die IG Fitness Schweiz, welche dieses Vorhaben mit unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie mit einem Klick auf die nachfolgenden Buttons.